Im Todesfall kommt vieles zusammen — Trauer, Behördengänge, eine ganze Wohnung. Wir nehmen Ihnen den praktischen Teil ab, mit der nötigen Würde.
Beim Auflösen einer Verlassenschaft geht es nicht nur ums Wegräumen. Es geht um das Bewahren von Erinnerungen, das Sichern von Wichtigem, das Loslassen des Restes.
Nach einem Todesfall ist die Wohnung oft innerhalb weniger Wochen an Vermieter oder Hausverwaltung zurückzugeben. Wir stimmen die Räumung mit dem Gerichtskommissär bzw. Notar und den Erben ab — und halten Fristen ein, damit keine zusätzlichen Mietkosten entstehen.
Manchmal zeigt sich erst nach einem Todesfall, dass die Wohnung über Jahre überfüllt war. Auch darauf sind wir als Messie-Spezialisten vorbereitet — ohne Urteil über den verstorbenen Menschen.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, schreiben Sie uns — wir nehmen uns Zeit.
Ja. Sie müssen nicht dabei sein. Wir können auch in Ihrer Abwesenheit räumen — auf Wunsch dokumentieren wir alles mit Fotos und legen Wertgegenstände sowie Dokumente separat für Sie bei.
Wir machen das Tempo so, wie es für Sie passt.
Alle Dokumente — Sparbücher, Verträge, Briefe, Testamente, Versicherungspolizzen — werden gesichert und Ihnen oder dem Notar übergeben. Wir entscheiden nichts ohne Sie.
Wir kümmern uns nicht um Behördengänge, aber wir koordinieren mit Notar, Verlassenschaftskurator und Hausverwaltung. Auf Wunsch empfehlen wir auch erfahrene Partner für die rechtliche Seite.