Wenn ein geliebter Mensch in einer überfüllten Wohnung lebt, fühlen sich Angehörige oft hilflos, wütend und traurig zugleich. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was wir aus vielen Gesprächen mit Familien gelernt haben — und wo es professionelle Unterstützung gibt.
Umgangssprachlich nennt man Menschen „Messies“, die Gegenstände in einem Ausmaß sammeln oder nicht wegwerfen können, dass ihre Wohnung nicht mehr normal nutzbar ist. Fachlich spricht man von pathologischem Horten (Hoarding Disorder). Es ist seit 2013 im US-Diagnosehandbuch DSM-5 und seit der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation als eigenständiges Krankheitsbild erfasst.
Wichtig zu verstehen: Betroffene hängen oft emotional an den Dingen, empfinden beim Wegwerfen starken Stress oder Angst und schämen sich gleichzeitig sehr. Mit Faulheit oder fehlender Ordnungsliebe hat das nichts zu tun.
Manchmal gelingt es einer neutralen Person besser, einen ersten Zugang zu finden, weil zwischen ihr und der betroffenen Person keine alte Familiengeschichte steht. Auch dafür sind wir da: Wir kommen auf Wunsch einfach einmal zum Kennenlernen vorbei — ohne Räumung, ohne Druck.
Eine Wohnung darf nicht gegen den Willen einer entscheidungsfähigen erwachsenen Person geräumt werden — auch nicht von nahen Angehörigen. Das respektieren wir ausnahmslos.
Ist eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln, kann in Österreich eine Erwachsenenvertretung eingerichtet werden. Zuständig ist das Bezirksgericht; Erwachsenenschutzvereine wie VertretungsNetz beraten dazu. Bei Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit — etwa durch Brandlast oder Ungeziefer — können auch Behörden oder die Hausverwaltung tätig werden.
In akuten Notfällen, etwa bei Gefahr für Leib und Leben, wählen Sie den Rettungsnotruf 144.
Eine Räumung beseitigt nicht die Ursache — sie kann aber ein wichtiger Neuanfang sein, vor allem wenn eine Kündigung, gesundheitliche Gefahren oder ein Umzug drohen. Am besten gelingt sie, wenn die betroffene Person mitentscheidet und parallel Unterstützung erhält.
Wir arbeiten deshalb in dem Tempo, das die Person mitgehen kann, sichten gemeinsam, was bleiben soll, und räumen nichts ohne Zustimmung weg. Nach der Räumung übernehmen wir auf Wunsch auch die Reinigung, damit die Wohnung wieder ein Ort wird, an dem man leben kann.
Angehörige tragen oft über Jahre eine große Last. Es ist in Ordnung, sich selbst Unterstützung zu holen — in einer Angehörigengruppe, bei einer Beratungsstelle oder in einem vertraulichen Gespräch mit uns. Sie müssen das nicht allein lösen.
Messie-Entrümpelung → Was kostet eine Messie-Räumung? → Messie-Entrümpelung Wien →
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, schreiben Sie uns — wir nehmen uns Zeit.
Nein. Solange die Person entscheidungsfähig ist, braucht es ihre Zustimmung. Ist sie das nicht mehr, kann über das Bezirksgericht eine Erwachsenenvertretung geprüft werden. Wir beraten Sie gerne vertraulich, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Ja, für die psychologische und soziale Seite: Hausärztliche Versorgung, psychosoziale Dienste der Bundesländer, die Telefonseelsorge (142) und Selbsthilfegruppen sind kostenlos oder werden von der Sozialversicherung getragen. Die Räumung selbst ist eine Dienstleistung — die Erstberatung und Besichtigung bei uns sind aber kostenlos.
Das Rückfallrisiko ist real, wenn die Ursache nicht behandelt wird. Deshalb empfehlen wir, eine Räumung mit therapeutischer Unterstützung zu verbinden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nach der Räumung weitere Unterstützung brauchen — wir finden gemeinsam eine Lösung.